Kfz Versicherung in Hamburg

 

Haftpflicht, Teilkasko, Vollksako: Welche Kfz Versicherung passt zu Ihrem Fahrzeug?

Die Haftpflichtversicherung kommt im Schadensfall in der Regel für Personenschäden und Sachschäden Dritter auf. Die Kaskoversicherung reguliert hingegen Schäden am eigenen Auto. Mit einer Teilkaskoversicherung ist Ihr Auto stets gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle versichert. Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist. Vergleichen Sie diverse KFZ Versicherungen und sparen Sie: Einen kostenlosen Vergleich führender Autoversicherungen finden Sie im Internet unter www.kfzversicherungtestsieger.de.

Haftpflicht

Im Falle eines Schadens müsste der Schädiger ohne Autoversicherung stets mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Haftpflichtversicherung springt dann bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für einen Fahrzeughalter, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Der Sinn einer solchen Kfz Versicherung ist die Absicherung des Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise Verkehrsopfern.

Teilkasko-Versicherung

Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.

Vollksako-Versicherung

Mit einer Kaskoversicherung genießt der Versicherte finanziellen Schutz bei der Beschädigung, dem Verlust oder der Zerstörung seines Fahrzeugs inklusive der befestigten und verschlossenen Zubehörteile. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Bei der Vollkaskoversicherung sind bös- oder mutwillige Schäden durch Dritte und durch Unfälle abgedeckt, sowie alle Gefahren, die in der Teilkaskoversicherung erwähnt werden. Dazu zählen, Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmung, Hagel und Blitzschlag, Haarwild und Glasbruch. Die Kfz Versicherung ersetzt dem Versicherten bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung maximal den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Selbstbehaltes.

 

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Autoversicherung: Wann braucht man Autoschutzbrief?

Ein Autoschutzbrief zusätzlich zur Autoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) macht nur dann Sinn, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten.

 

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Kfz Versicherung: Brauche ich eine Insassenversicherung?

Eine Insassenunfallversicherung als Zusatz zur Kfz Versicherung ist nicht zwingend notwendig. Denn generell gilt: Durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers werden bei einem Unfall alle zu Schaden gekommenen Personen entschädigt.

Hat man den Unfall selbst verursacht, gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht geschützt.

Folglich gestalten sich Unfälle, bei denen die Schuldfrage ungeklärt bleibt, problematisch. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung die besseren Leistungen.